Ratgeber Garten- und Landschaftsbau
Die Fragen, die uns vor einem Auftrag am häufigsten gestellt werden – sachlich beantwortet, ohne Marketing-Sprech.
Von den Kosten bis zur Gewährleistung.
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet vom 1. März bis zum 30. September das Auf-den-Stock-Setzen und Roden von Hecken und Gehölzen. Ein schonender Form- und Pflegeschnitt bleibt in dieser Zeit erlaubt, solange keine besetzten Nester betroffen sind. Größere Rückschnitte planen wir deshalb ins Winterhalbjahr.
Fragen zu einer bestimmten Leistung
Ihre Frage war nicht dabei?
Schreiben Sie uns – wir antworten in Kürze.